April 26, 2024

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„Enkelgesetz“: Quotenerhöhung zum Start des spanischen Staatsbürgerschaftsverfahrens

„Enkelgesetz“: Quotenerhöhung zum Start des spanischen Staatsbürgerschaftsverfahrens
Das spanische Konsulat in Buenos Aires kündigte an, Termine hinzuzufügen, bis es 200 täglich erreicht. (Reuters/Paul-Hanna)

Diesen Montag Botschaft von Spanien In Buenos Aires kündigten sie eine Erhöhung der Zahl der täglichen Termine im Zusammenhang mit dem Gesetz des demokratischen Gedächtnisses an.Enkelgesetz“, durch die Argentinier den Prozess starten und die spanische Staatsbürgerschaft erwerben können.

„Wir bekräftigen unsere Zusage, dass alle berechtigten und willigen Personen ihre Akten innerhalb der festgelegten Frist hinterlegen können. Demokratisches Gedächtnisgesetz“, berichteten sie vom offiziellen Twitter-Account des spanischen Konsulats in Buenos Aires.

„Wir werden die täglichen Schichten erhöhen, wir haben derzeit 100 und wir werden sie schrittweise erhöhen, bis wir sie erreichen. 200 Termine pro Tag„, sagte John MerinoGeneralkonsulat von Spanien in Buenos Aires.

Darüber hinaus bekräftigte der Beamte, dass das „Enkelgesetz“ für zwei Jahre in Kraft sein wird – beginnend am 20. Oktober 2022, als die Verordnung erlassen wurde. „Es ist möglich“, das dritte Jahr zu verlängern.

Daher haben die Argentinier bis zum 20. Oktober 2024 Zeit, ihre Unterlagen vorzulegen, und natürlich wird die Frist bis zu diesem Datum im Jahr 2025 verlängert.

„Bis zum 20. Januar wurden bereits 910 Personen (neue Spanier) in den vier Anhängen des Democratic Memorial Act bei der Botschaft von Buenos Aires registriert“, fügten sie auf dem offiziellen Twitter hinzu. Darüber hinaus stellten sie klar, dass die Lösung jeder Akte davon abhängt, ob der Zeitplan vollständig ist oder ob zusätzliche Dokumente erforderlich sind.

(In Zusammenarbeit mit dem Außenministerium, der Europäischen Union und Spanien)
(In Zusammenarbeit mit dem Außenministerium, der Europäischen Union und Spanien)

Durch das „Enkelgesetz“, das Argentinien ist Kinder oder Enkel von Spaniern Menschen, die außerhalb Spaniens geboren wurden, können es aufgrund eines politischen, ideologischen oder religiösen Exils bekommen Spanische StaatsbürgerschaftDer Reisepass des Landes und alle Rechte, die jeder spanische Staatsbürger genießt, d. h. in Spanien und Europa zu leben, zu studieren und zu arbeiten, ohne dass ein spezielles Visum erforderlich ist.

Sie können auch die spanische Staatsangehörigkeit erwerben Kinder spanischer Frauen Diejenigen, die vor der Verfassung von 1978 Ausländer geheiratet und dadurch die Staatsangehörigkeit eines europäischen Landes verloren haben.

Eines der Rechte, die durch den Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft erworben werden, ist die Bewegungsfreiheit im „Schengen-Raum“. Keine Grenzbeschränkungen 27 europäische Länder (Deutschland, Österreich, Belgien, Kroatien, Dänemark, Slowenien, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Norwegen, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Schweden und Schweiz).

Von "Enkelgesetz" Es ist möglich, die spanische Staatsangehörigkeit zu erwerben.  (Foto: Europa Press)
Die spanische Staatsangehörigkeit kann durch das „Enkelgesetz“ erworben werden. (Foto: Europa Press)

Ein wichtiger Unterschied dieser neuen Regelung zum Gesetz zum historischen Gedächtnis, das zwischen 2007 und 2011 in Kraft war, besteht darin, dass letzteres nur Minderjährigen die Möglichkeit gab, die spanische Staatsbürgerschaft zu erlangen, und es sich nur an direkte Kinder von Spaniern richtete.

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Lieber, „Enkelgesetz“ Es gilt keine Altersgrenze. Diese neue Regel wird direkt angewendet, ohne dass der Antragsteller für eine bestimmte Zeit auf spanischem Boden wohnen muss.

Um mit dem Antrag auf spanische Staatsbürgerschaft im Rahmen des Gesetzes über neue Enkelkinder fortzufahren, ist es notwendig, eine Reihe von Dokumenten vorzulegen, die je nach Zustand des Antragstellers variieren, nämlich:

– Kinder spanischer Einwanderer: 1) die Geburtsurkunde des Interessenten und 2) die vom spanischen Standesamt ausgestellte Geburtsurkunde des Vaters oder der Mutter (oder, falls vor 1870 geboren, die spanische Taufbescheinigung).

– Enkel spanischer Einwanderer: Gleiche Dokumente wie im vorherigen Fall zusammen mit der Geburtsurkunde der Großeltern.

– Volljährige Kinder von testamentarisch anerkannten Spaniern: 1) die Geburtsurkunde des Interessenten und 2) die Geburtsurkunde des betreffenden Elternteils, aus der hervorgeht, dass er das Land Spanien gewählt hat, oder die Geburtsurkunde des Interessenten, aus der hervorgeht, dass er der Sohn eines spanischen Staatsangehörigen ist.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu erwähnen, dass die Verwaltung ausschließlich durch das zuständige spanische Konsulat (Bahia Blanca, Buenos Aires, Córdoba, Mendoza und Rosario) erfolgt. geplanter TerminEs kann über die offizielle Website des Konsulats unter der Option „Standesamtliche Registrierung – Geburt“ angefordert werden.

Für weitere Informationen wird empfohlen, die Website des spanischen Generalkonsulats in Buenos Aires aufzurufen.

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